3. Zustände (Verhältnisse). Verfassung.
Es geht um die Prozesse, in welchem entstehen:
- Verwandtschaftsverhältnisse,
- Führungsverhältnisse,
- Eigentumsverhältnisse,
- Besitzverhältnisse,
- Vertragsverhältnisse,
- Liebesverhältnisse, Beziehungsverhältnisse,
- Treueverhältnisse,
- Gesellschaftsverhältnisse,
- Raumverhältnisse,
- Zeitverhältnisse,
- Machtverhältnisse,
- Vermögensverhältnisse,
- Ertragsverhältnisse,
- Wertverhältnisse.
Die Verhältnisse zeichnen sich aus durch z.B.:
- Bindungen,
- Zusammenhalt,
- Bestrebungen,
- Drift,
- Konzentration,
- Eigendynamik,
- Beherrschung,
- Belastbarkeit,
- Offenheit,
- Änderbarkeit, Beeinflussbarkeit, Gestaltbarkeit.
Die Verhältnisse der Organisation enthalten und bestimmen auch die
Verhältnisse der
- Personen und Organisationen, welche die Organisation tragen (wollen, können,
dürfen, müssen) oder getragen haben,
- Personen und Organisationen, welche die Organisation bilden
(wollen, können, dürfen, müssen) oder gebildet haben,
- Personen und Organisationen, welche die Organisation nutzen
(wollen, können, dürfen, müssen) oder genutzt,
- Personen und Organisationen, welche das Umfeld der
Organisation bilden, sein oder bleiben (wollen, können, dürfen,
müssen) oder gebildet haben.
Als Summen der Zustände ergeben und verhalten sich die
Organisationen als z.B.:
- Werkstätten, Fabriken, Arbeitsplätze, Arbeitsorte,
- Lehranstalten, Erziehungsanstalten, Schulen,
- Behörden, Verwaltungen, Kathedralen, Kirchen, Moscheen,
- Pflegeheime, Sanatorien, Krankenhäuser, Erholungsheim,
- Vergnügungsstätten, Bordell, Kasino,
- Kaserne, Gefängnis, Lager,
- Museum, Ruine, Gedenkstätte,
- Theater, Atelier, Palast, Begegnungsstätte, Arena,
- Kindergarten, Übungsplätze, Vereinsstätten, Freizeitanlagen,
Sportplatz,
- Elternhaus, Heimat, Wohnhaus, Wohnstätte.